Unser umfangreiches Know-how stellen wir gerne auch in Sachen Immobilienkauf, -finanzierung und -recht zur Verfügung. Im Rahmen unserer Beratungstätigkeit informieren wir Sie über die steuerlichen Aspekte eines Immobilienkaufs zur Eigennutzung oder zur Vermietung und die zu beachtenden, gesetzlichen Regelungen und Vorschriften. Seit 2021 ist Herr Bauer Fachberater für Immobilienbesteuerung (DStBA).
Ihre Vorteile
Im Rahmen unserer Beratung sorgen wir dafür, dass bei Ihrem Immobilienkauf eine rechtlich ausgewogene Gestaltung erfolgt. Dadurch können Risiken erkannt und minimiert werden. Vielfach müssen auch Banken, Gemeinden, Vormundschaftsgerichte, Finanzämter, Denkmal- oder Baubehörden in die Gesamtbetrachtung einer Immobilieninvestition einbezogen werden. Wir beraten Sie gerne.
Unser Leistungsangebot
- Beratung beim Immobilienkauf
- Beratung und Prüfung Bauträgervertrag
- Gewerbeimmobilien und Projektentwicklung
- Übernahme aller Anträge und Arbeiten im Zusammenhang mit Geltendmachung von Steuerbegünstigungen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Denkmalimmobilien oder Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
- Beratung in Eigenheimzulage-Altfällen
- Finanzierungsberatung
- Erstellung der Feststellungserklärungen zur Grundsteuer
Vorweggenommene Erbfolge
Der Wert von Immobilienvermögen ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Die Freibeträge bei der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer sind aber seit Jahren unverändert. Um Vermögen ohne steuerliche Belastung auf die nächste Generation zu übertragen, empfiehlt sich eine individuelle Planung. Wir berechnen die steuerlichen Werte der Immobilien und helfen Ihnen dabei, dass die Übertragung von Vermögen optimal durchgeführt wird. Sprechen Sie uns an!
Grundsteuerreform
Das neue Grundsteuerrecht tritt erst am 1.1.2025 in Kraft. Die Umsetzung des Gesetzespaketes beginnt jedoch bereits ab 2022 mit der Aufforderung an die Grundstückseigentümer zur Abgabe von Feststellungserklärungen.
Immobilieneigentümer müssen zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben (§ 228 BewG). Hierzu werden Eigentümer von im Inland belegenden Grundstücken, darunter fallen u. a. Wohnungseigentum, Ein-, Zweifamilienhäuser oder Teileigentum, zur Abgabe einer Feststellungserklärung für die Ermittlung der neuen Grundstückswerte im Regelfall schriftlich aufgefordert. Abgabepflichtig sind auch Erbbauberechtigte. Die Erklärungspflicht beginnt ab 1.7.2022. Die Abgabefrist endet voraussichtlich am 31.10.2022. Für beratene und unberatene Erklärungspflichtige gelten dieselben Fristen.
Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln und können ab dem 1.7.2022 über die Onlineplattform der Finanzverwaltung (ELSTER, www.elster.de) erstellt und übermittelt werden. Zur Vermeidung unbilliger Härten kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Erklärung auf Papier zugelassen werden.
Wir Feststellungsbescheide über die neuen Grundsteuerwerte ergehen erstmalig ab dem 1.1.2025.
Die Homepage www.grundsteuer.de enthält weiterführende Informationen zu Themen, u. a. zur Berechnung der Grundsteuer und Wissenswertes zur Feststellungserklärung. Die offizielle Seite der Länder: www.grundsteuerreform.de beinhaltet alle wichtigen Informationen zur Reform. Durch Klicken auf einen der Bundesländer-Buttons öffnet sich ein Pop-up-Menü mit einer kurzen Erklärung des jeweils angewendeten Berechnungsmodells sowie ein Link auf die Internetseite des Bundeslandes.
Wir unterstützen unsere Mandanten und erstellen die Feststellungserklärungen unter Beachtung aller erforderlichen Angaben und Fristen. Sie sind noch kein Mandant unserer Steuerberatungskanzlei? Kein Problem. Unser Steuerberater-Team übernimmt gerne auch Ihre Feststellungsklärung. Sprechen Sie uns an!